Zweimal jährlich (im Frühling und im Winter) finden im Gemeindesaal (Schulanlage) ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Sie finden die Publikation von Datum und Traktandenliste jeweils im Amtsanzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzenburgerland und auf dieser Homepage.
Zu diesen Versammlungen sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger (ab 18 Jahren), die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in Gerzensee begründen, freundlich eingeladen.
Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, können sich (gestützt auf Art. 28 des Organisationsreglementes) an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen.
Samstag, 30. November 2024, 13.00 Uhr
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Gerzensee,
Samstag, 30. November 2024, 13:00 Uhr, im Gemeindesaal Gerzensee
Traktanden
1. Budget 2025
Beratung und Genehmigung, Festsetzung der Steueranlage und der Gebühren
2. Finanzplan 2024 - 2029
Kenntnisnahme
3. Regionale Bauverwaltung Wichtrach, Anschluss der Gemeinde Gerzensee, Anpassung Organisationsreglement
Beschlussfassung
4. Wahlen
4.1 Wahl des externen Revisionsorgan
5. Orientierungen
5.1 Gemeindeverband Sekundarstufe 1 Wichtrach, Ersatz-Neubau Nord Schulanlage
Hängert, Wichtrach; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
5.2 Feuerwehr Region Gerzensee; Mutationen im Kommando
5.3 Unterwegs! Ja sicher?
5.4 Schützenfahrbrücke
5.5 Verein zur Förderung der medizinischen Grundversorgung
5.6 Dorfentwicklung
6. Verschiedenes
Einladung
Zur Versammlung laden wir alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner (ab 18 Jahren), welche seit mindestens drei Monaten in Gerzensee Wohnsitz begründen, herzlich ein. Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, können sich an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gerzensee öffentlich auf.
Rechtspflege
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, 3071 Ostermundigen, geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung zu beanstanden.
Infobroschüre 01/2024
Infobroschüre 02/2023
Infobroschüre 01/2023
Infobroschüre 02/2022
Infobroschüre 01/2022
Infobroschüre 02/2021
Infobroschüre 01/2021
Infobroschüre 02/2020
Infobroschüre 01/2020
Infobroschüre 02/2019
Infobroschüre 01/2019
Infobroschüre 02/2018
Infobroschüre 01/2018
Infobroschüre 02/2017
Infobroschüre 01/2017
Infobroschüre 02/2016
Infobroschüre 01/2016
Infobroschüre 02/2015
Protokoll vom 27. Mai 2024
Protokoll vom 2. Dezember 2023
Protokoll vom 22. Mai 2023
Protokoll vom 3. Dezember 2022
Protokoll vom 23. Mai 2022
Protokoll vom 29. Januar 2022
Protokoll vom 31. Mai 2021
Protokoll vom 14. September 2020
Protokoll vom 30. November 2019
Protokoll vom 27. Mai 2019
Protokoll vom 1. Dezember 2018
Protokoll vom 28. Mai 2018
Protokoll vom 2. Dezember 2017
Protokoll vom 29. Mai 2017
Protokoll vom 3. Dezember 2016
Protokoll vom 30. Mai 2016
Protokoll vom 28. November 2015
Protokoll vom 1. Juni 2015
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