14.09.2020
Informationen aus der Gemeindeversammlung
Gerne teilen wir Ihnen nachstehend die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom
14. September 2020 (insgesamt nahmen 82 Stimmberechtigte an der Versammlung teil) mit. Detailinformationen zu den behandelten Geschäften können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.gerzensee.ch/wAssets/docs/gemeindeversammlungen/Info_1_2020.pdf
1. Jahresrechnung 2019
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 147'543.96 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 264’400.-. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2019 beträgt CHF 411'943.96. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 105'062.45 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 247’900.-. Die Besserstellung beim allgemeinen Haushalt beträgt CHF 352'962.45.
Die Versammlung genehmigt die Jahresrechnung 2019 ohne Gegenstimme.
2. Ersatzneubau Schützenfahrbrücke
Der Bau der Schützenfahrbrücke erfolgte im Jahr 1883 als Gemeinschaftsprojekt der an-grenzenden Gemeinden Münsingen, Belp und Gerzensee. Damit wollte man gefährliche Überfahrten über die Aare mit der Fährverbindung vermeiden. Weiter sollte eine bessere Anbindung von der damaligen Gemeinde Belpberg und des nördlichen Teils von Gerzensee zu der nahegelegenen Bahnstation von Münsingen geschaffen werden.
Nach nunmehr fast 140 Jahren Standzeit ist die Brücke am Ende ihrer Lebenserwartung angekommen und muss zwangsläufig ersetzt werden. Die Untersuchungen des heutigen Zustandes ergaben, dass viele Teile der tragenden Konstruktion nicht mehr sanierungsfähig sind und die Brücke in der aktuellen Ausführung den technischen sowie sicherheitsrelevanten Anforderungen der heutigen Zeit nicht mehr gerecht wird.
Die Gesamtkosten für den Ersatzneubau der Schützenfahrbrücke belaufen sich auf CHF 1'964039.00.
Kostenteiler Gemeinden
Münsingen 50% CHF 982‘019.00
Belp 25 % CHF 491‘010.00
Gerzensee 25 % CHF 491‘010.00
Die Versammlung genehmigt den Verpflichtungskredit von CHF 491‘010.00 für den Ersatzneubau der Schützenfahrbrücke ohne Gegenstimme.
3. Zustandserfassung privater Abwasseranlagen
Im Finanzplan 2019-2024 sind für die Zustandserfassung der Kanalisationshausanschlüs-se verteilt über die Jahre 2019-später Ausgaben von brutto CHF 738'000.00 vorgesehen.
Kanalisationsnetze müssen dicht sein. Grundlage dafür sind regelmässige Kontrollen des baulichen Zustands und die Sanierung sowohl der öffentlichen wie auch der privaten Leitungen. Den Gemeinden obliegt die Aufsicht über alle Abwasseranlagen in ihrem Gebiet - also auch über die privaten Abwasseranlagen.
Die Versammlung genehmigt den Verpflichtungskredit von CHF 885'000 für die Zu-standsaufnahme privater Abwasseranlagen bei einer Gegenstimme.
4. Abstimmung zum Regionalen Naturpark Gantrisch
Mit der Vergabe des Labels „Regionaler Naturpark von nationaler Bedeutung“ durch den Bund konnte 2012 die erste 10-jährige Betriebsphase des Naturpark Gantrisch und eine neue Chance für die Region gestartet werden. Diese läuft nun per Ende 2021 ab. Für die Erneuerung des Parkvertrags mit dem Förderverein Region Gantrisch, Träger des Natur-park Gantrisch, sind gemäss gesetzlichen Bestimmungen erneut Gemeindeabstimmungen in allen Parkgemeinden nötig. Der jährliche Beitrag pro Parkeinwohner beträgt unverändert CHF 5.00.
Der Verlängerung der Mitgliedschaft im Förderverein Region Gantrisch für die zweite Betriebsphase des Regionalen Naturpark Gantrisch von 2022 – 2031 wird bei einer Gegenstimme zugestimmt.
5. Bildungsreglement
Im Schuljahr 2020/2021 soll in der Schule Region Gerzensee ein Angebot für freiwilligen Schulsport eingeführt werden. Die Einführung bedingt folgende Ergänzung im Bildungsreg-lement (neuer Artikel):
Art. 7 1 Die Gemeinde bietet freiwilligen Schulsport für Kinder und Jugendliche an.
2 Der Gemeinderat regelt die Einzelheiten in der Verordnung über den freiwilligen Schulsport.
3 Die Gemeinde kann für den freiwilligen Schulsport Kursgebühren erheben.
Die Änderung im Bildungsreglement wird ohne Gegenstimme genehmigt.
6. Orientierungen
6.1 Sanierung und Erweiterung Schul- und Mehrzweckanlage
Die zuständige Ressortchefin Monika Tschannen orientiert über den aktuellen Planungs-stand. Das Vorprojekt wurde von der eingesetzten Baukommission erarbeitet. Aufgrund Co-vid-19 und den Finanzperspektiven der Gemeinde wird der Gemeinderat an der nächsten Sitzung eine Standortbestimmung machen bezüglich des weiteren Vorgehens.
6.2 COVID-19
Gemeinderatspräsident Stefan Lehmann macht einen kurzen Rückblick über die Covid-19 Situation in der Gemeinde. Er bedankt sich an dieser Stelle bei allen, die zur bisherigen Bewältigung dieser ausserordentlichen Lage beigetragen haben. Ein spezieller Dank geht dabei an Fabian Zulliger. Er hat mit grossem Engagement diverse nachbarschaftliche Hilfsangebote organisiert.
7. Verabschiedung
Stefan Lehmann hat sich entschieden, auf Ende September 2020 sein Amt als Gemein-depräsident abzugeben. Während fast 22 Jahren prägte er die Gemeindepolitik massgeblich mit. Am 18. Oktober 1998 wurde er für die SP in den Gemeinderat gewählt. Von 1999 - Ende 2006 zeichnete er sich für das Ressort Soziale Wohlfahrt verantwortlich, auf den 1. Januar 2007 übernahm er den Bereich Finanzen, Liegenschaften, Friedhof, Sport-/ Spielanlagen und gleichzeitig das Vizepräsidium. Auf den 1. Januar 2009 wurde er schliesslich als 35-Jähriger zum Gemeindepräsidenten gewählt. Durch die Verabschiedung führte Vizegemeinderatspräsident Ernst Hossmann. Das Tanzstudio ma-move unter der Leitung von Fabienne Zubler machte eine Einlage zu Beginn der Versammlung. Die ehemaligen Ratskollegen Hans Lüthi und Jörg Zumstein erzählten einige «Müsterchen» aus der gemeinsamen Zeit im Gemeinderat. Die Verabschiedung wurde musikalisch umrahmt von Nils Burri. Zum Schluss bedankte sich Stefan Lehmann bei allen für die Unterstützung in seiner Zeit als Gemeinderat und Gemeinderatspräsident und für die Darbietungen zur Verabschiedung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen dienen zu können und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
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