Die Anmeldung für eine Altersrente sollte ca. 3 Monate (nicht mehr) im Voraus erfolgen (bei Frauen vor Vollendung des 64. bei Männern vor Vollendung des 65. Altersjahres). Die Rente wird erstmals im auf den Geburtstag folgenden Monat ausbezahlt.
Zuständig für die Auszahlung der Rente (und somit auch für die Anmeldung) ist die Ausgleichskasse, wo der/die Versicherte zuletzt Beiträge einbezahlt hat. die Adressen sämtlicher Ausgleichskassen sind auch auf der hintersten Seite des Telefonbuches ersichtlich.
Im Zweifelsfall kann das Formular bei der Gemeindeverwaltung bezogen und abgegeben werden. Die Kantonale Ausgleichskasse leitet die Anmeldung, wenn nötig, weiter.
Es besteht die Möglichkeit, die AHV-Rente ein oder zwei Jahre vorzubeziehen (mit gekürztem Betrag) oder um ein bis fünf Jahre aufzuschieben (mit erhöhtem Betrag).
Wer wissen möchte, mit welchem Rentenbetrag sie/er rechnen kann, hat die Möglichkeit, die Rente vorausberechnen zu lassen. Das dafür notwendige Formular kann bei der Kant. Ausgleichskasse herutergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.