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Krankheitskosten (bei BezügerInnen von EL)

  • Krankheitskosten (bei BezügerInnen von EL)
  • AHV-Zweigstelle
  • Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen können zusätzlich Krankheitskosten geltend machen. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Selbstbehalte der Krankenkasse, Zahnarztrechnungen und Spitex-Aufwendungen (letztere nur mit einer ärztlichen Bestätigung und einem Bedarfsformular der Spitex). In der Regel erfolgt die Rückerstattung jährlich (Anfang Jahr für das vergangene Jahr). Achtung: Die Rechnungen  können nur bis maximal 15 Monate rückwirkend geltend gemacht werden (es gilt das Rechnungs-, bzw. Abrechnungsdatum).

    AHV-Zweigstelle und Merkblatt beantworten Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema.

     

     

     

     


 
 

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