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Abstimmungen und Wahlen

Vorgehen

Bund, Kanton, Gemeinde (Urnenwahlen)

Urnenöffnungszeiten
Sonntag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Stimmlokal
Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1

Verlorene oder nicht erhaltene Stimmkarten
Nicht erhaltene oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss bei der Gemeindeverwaltung nachbezogen werden.

Briefliche Stimmabgabe
Eine briefliche Stimmabgabe kann folgendermassen vorgenommen werden:

  • Zustellung per Post (die Sendung muss vom Gemeindevertreter bis spätestens am Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Post abgeholt werden können)
  • Abgabe des Antwortcouverts am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Bürostunden
  • Einwurf des Antwortcouverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis am Abstimmungs-Sonntag, 10.00 Uhr (letzte Leerung)

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe

  • Wo nicht bereits vorhanden, Postleitzahl und Ort der Stimmgemeinde auf dem unterschriebenen Stimmrechtsauweis (Rückseite) eintragen;
  • Den Stimmrechtsauweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen;
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen und dieses zukleben;
  • Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert einlegen;
  • Das Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen und dieses zukleben.

Zustellung des Antwortkuvert bei brieflicher Stimmabgabe

  • Bei Postaufgabe das Antwortcouvert unbedingt rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag der Post übergeben!
  • Das Antwortcouvert kann der Stimmgemeinde auch direkt (Schalter oder bezeichneten Briefkasten) übergeben werden.
  • Soweit die Gemeinde das Porto nicht übernimmt, bitte die Sendung bei Postzustellung genügend frankieren.

Ungültigkeitsgründe 
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn

  • ein anderes als das amtliche Antwortkuvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als eine Ausweiskarte enthält
  • das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft

.Strafbestimmungen
nach Artikel 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt.

Resultate

Eidgenössische und Kantonale  Abstimmungen 24. November 2024

Protokoll Eidg. Abstimmungen          Protokoll Abstimmung


Stimmlokal

Das Stimmlokal befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1.

 
 

Adresse

Gemeinde Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee

Telefon:031 781 01 88

info(at)gerzensee.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten

Montag 07.30 Uhr - 11.30 Uhr 16.00 Uhr - 18.30 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Freitag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
 

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