RentenbezügerInnen, deren Ausgaben gemäss Berechnung (nach EL-Normen) höher sind als die Einnahmen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse Anrecht auf diese Zusatzrente vermuten, melden sich bitte bei der AHV-Zweigstelle, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee (031 781 01 88, info@gerzensee.ch), damit eine Überprüfung erfolgen kann. Dazu werden eine Kopie der neusten Steuererklärung sowie alle Unterlagen, die über die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse Aufschluss erteilen, benötigt. Im Einzelfall erteilt obgenannte Stelle gerne Auskunft. Wichtig zu wissen: Bei einem Anspruch beginnt die EL ab dem Meldemonat (Einreichung des Gesuchsformulars) zu fliessen - nur bei Heimeintritten kann eine rückwirkende Auszahlung erfolgen. Bei letzteren Fällen ist umgehend abgezuklären, ob die Person Anspruch auf Ergänzungsleistung begründet. Erfahrungsgemäss dauert es lange, bis die Verfügung vorliegt und die Zahlungen anlaufen.
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