Zweimal jährlich (im Frühling und im Winter) finden im Gemeindesaal (Schulanlage) ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Sie finden die Publikation von Datum und Traktandenliste jeweils im Amtsanzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzenburgerland und auf dieser Homepage.
Zu diesen Versammlungen sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger (ab 18 Jahren), die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in Gerzensee begründen, freundlich eingeladen.
Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, können sich (gestützt auf Art. 28 des Organisationsreglementes) an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen.
Montag, 8. Juni 2026, 20.00 Uhr
Samstag, 28. November 2026, 13.00 Uhr
Die Versammlung der Einwohnergemeinde Gerzensee findet am Montag, 8. Juni 2026, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal, Belpbergstrasse 16, 3115 Gerzensee, statt.
Traktanden
1. Jahresrechnung 2025
Genehmigung, Kenntnisnahme Bericht Datenschutz
2. Ortsplanungsrevision; Änderung Baureglement sowie Zonenpläne 1 und 2
Beschlussfassung
1-Baureglement
2-Änderung Zonenplan 1
3-Änderung Zonenplan 2
1-Erläuterungsbericht Ortsplanungsrevision
2-Beilage Verordnung über die Begriffe und Messwesen im Bauwesen
3-Erläuterungen Masterplan
4-Handlungsfelder Masterplan
5-Masterplan räumliche Entwicklung
6-Beilage Schema zielgerichtete Ortsplanung
3. Bau- und Planungskommission
Ersatzwahl
4. Verschiedenes / Orientierungen
Einladung
Zur Versammlung laden wir alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner (ab 18 Jahren) herzlich ein, welche seit mindestens drei Monaten in Gerzensee Wohnsitz begründen. Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, können sich an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls zur Versammlung eingeladen.
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gerzensee öffentlich auf.
Rechtspflege
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann bis spätestens 30 Tage, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, 3071 Ostermundigen, schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung zu beanstanden.
Infobroschüre 02/2025
Infobroschüre 01/2025
Infobroschüre 02/2024
Infobroschüre 01/2024
Infobroschüre 02/2023
Infobroschüre 01/2023
Infobroschüre 02/2022
Infobroschüre 01/2022
Infobroschüre 02/2021
Infobroschüre 01/2021
Infobroschüre 02/2020
Infobroschüre 01/2020
Infobroschüre 02/2019
Infobroschüre 01/2019
Infobroschüre 02/2018
Infobroschüre 01/2018
Infobroschüre 02/2017
Infobroschüre 01/2017
Infobroschüre 02/2016
Infobroschüre 01/2016
Infobroschüre 02/2015
Protokoll vom 29. November 2025
Protokoll vom 26. Mai 2025
Protokoll vom 30. November 2024
Protokoll vom 27. Mai 2024
Protokoll vom 2. Dezember 2023
Protokoll vom 22. Mai 2023
Protokoll vom 3. Dezember 2022
Protokoll vom 23. Mai 2022
Protokoll vom 29. Januar 2022
Protokoll vom 31. Mai 2021
Protokoll vom 14. September 2020
Protokoll vom 30. November 2019
Protokoll vom 27. Mai 2019
Protokoll vom 1. Dezember 2018
Protokoll vom 28. Mai 2018
Protokoll vom 2. Dezember 2017
Protokoll vom 29. Mai 2017
Protokoll vom 3. Dezember 2016
Protokoll vom 30. Mai 2016
Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten
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